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   BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97   

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https://dejure.org/1998,6737
BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97 (https://dejure.org/1998,6737)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1998 - VII R 98/97 (https://dejure.org/1998,6737)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - VII R 98/97 (https://dejure.org/1998,6737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Reinrassige Zuchtrinder - Einreihung in KN-Code - Freier Verkehr - Abschöpfungsfreie Abfertigung - Nachforderung von Eingangsabgaben - Eintragungsbescheinigungen - Rinderzuchtverband - Zuchtbuch

  • Judicialis

    ZTVO § 1; ; FGO § 116 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; TierSchG § 7 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b; ; TierSchG § 2 Nr. 1; ; AbschG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 805/68 Art 20
    Einreihung; Eintragungsbescheinigung; Tarifierung; Zuchtrinder

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
    Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97
    Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, so hat der Abgabenschuldner nach ständiger Rechtsprechung des EuGH einen Anspruch darauf, daß von einer Nacherhebung abgesehen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94, EuGHE 1996, I-2465, ZfZ 1997, 12).

    Zwar läßt sich ein i.S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO erheblicher Irrtum nicht ohne weiteres aus der bloßen Entgegennahme einer erforderlichen Bescheinigung durch die Zollstelle entnehmen; eine solche steht späteren Prüfungen nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. November 1984 Rs. 98 und 230/83, EuGHE 1984, 3763, und EuGH in ZfZ 1997, 12).

    Denn der Begriff der "zuständigen Behörden" i.S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO umfaßt nicht nur die den Zoll erhebende Behörde, sondern jede Behörde, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Gesichtspunkte beiträgt, die bei der Zollerhebung zu berücksichtigen sind und so beim Abgabenschuldner ein berechtigtes Vertrauen entstehen lassen kann (EuGH, Urteil in ZfZ 1997, 12, 18 Tz. 88).

    Sie hätte diese Anforderungen jedenfalls dann erfüllt, wenn sie die unvollständigen Bescheinigungen in gutem Glauben daran, daß mit ihnen der in den Anordnungen geforderte Nachweis erbracht wird, vorgelegt hätte, sofern sie vernünftigerweise nur diese Bescheinigungen von dem amtlich anerkannten RZ erhalten konnte (vgl. EuGH in ZfZ 1997, 12, Ls. 11).

  • BFH, 22.11.1994 - VII R 40/94

    Zolltarifliche Einordnung von eingeführten Tieren (reinrassige Zuchtrinder)

    Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97
    Da die Vorinstanz auch über die zolltarifliche Einordnung der eingeführten Tiere entschieden hat, liegt ein ohne Zulassung revisibles Urteil in einer Zolltarifsache i.S. von § 116 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vor (vgl. Senatsurteil vom 22. November 1994 VII R 40/94, BFH/NV 1995, 1108).

    bb) Durch die 33. ÄnderungsVO hat der BMF die Richtlinie zolltariflich umgesetzt (vgl. dazu Senatsurteil in BFH/NV 1995, 1108).

    Zu dieser Regelung war der BMF befugt, weil für den Begriff reinrassige Zuchtrinder gemeinschaftsrechtlich keine Regelung mit unmittelbarer Wirkung, sondern nur die Richtlinie bestand, die deshalb auch zolltariflich umgesetzt werden mußte (vgl. dazu Lux in Bail/Schädel/Hutter, Kommentar Zollrecht, B/21 Rz. 31; Bundesfinanzhof --BFH-- in BFH/NV 1995, 1108).

  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97
    Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, so hat der Abgabenschuldner nach ständiger Rechtsprechung des EuGH einen Anspruch darauf, daß von einer Nacherhebung abgesehen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94, EuGHE 1996, I-2465, ZfZ 1997, 12).
  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

    Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97
    Zwar läßt sich ein i.S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO erheblicher Irrtum nicht ohne weiteres aus der bloßen Entgegennahme einer erforderlichen Bescheinigung durch die Zollstelle entnehmen; eine solche steht späteren Prüfungen nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. November 1984 Rs. 98 und 230/83, EuGHE 1984, 3763, und EuGH in ZfZ 1997, 12).
  • EuG, 19.02.1998 - T-142/96

    Anne-Marie Toller gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97
    Ob im Streitfall bereits Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK oder noch Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO maßgebend ist, weil die Rinder in den freien Verkehr übergeführt worden sind, bevor Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK gemäß Art. 253 ZK am 1. Januar 1994 Geltung erlangte (vgl. dazu Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 19. Februar 1998 T-142/96, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1998, 201 --vorerst nur ohne Gründe in ABlEG 1998 Nr. C 113/13 veröffentlicht--), kann letztlich dahinstehen, weil beide Vorschriften inhaltsgleich sind.
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß der Rechtsschutz auch in bezug auf solche Bescheinigungen gewährleistet sein muß, von deren Vorlage ein Akt hoheitlicher Gewalt (die Gewährung einer Abgabenfreiheit) abhängig gemacht wird (vgl. dazu die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 25. Mai 1993 1 BvR 345/83, BVerfGE 88, 366, 379, das die Frage aber nicht entschieden hat), ist diese Forderung jedenfalls im Falle des Absatzes 2 der Anordnungen erfüllt.
  • EuGH, 20.06.1973 - 80/72

    Koninklijke Lassiefabrieken / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97
    aa) Nach der Fußnote zu der Unterposition 0102 10 KN, die als Bestandteil der Zolltarifnorm --hier Verordnung (EWG) Nr. 2472/90 der Kommission vom 31. Juli 1990 (ABlEG Nr. L 247/1)-- anzusehen ist (vgl. hierzu Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 20. Juni 1973 Rs. 80/72, EuGHE 1973, 635, 651), erfolgt die Zulassung zu dieser Unterposition nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen.
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 23/02

    Tarifierung geschmolzener Magnesia

    Das Hauptzollamt X hatte keine Gesichtspunkte beigetragen, die bei der Erhebung des Zolls zu berücksichtigen waren (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1998 VII R 98/97, BFH/NV 1999, 229, 231).
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